Haus­ver­kauf nach der Tren­nung? Ach­tung: Ohne Eigen­nut­zung droht Spe­ku­la­ti­ons­steu­er. Erfah­ren Sie, wel­che Aus­nah­men gel­ten und wie Sie spa­ren können.

Haus­ver­kauf nach der Tren­nung? Ach­tung: Ohne Eigen­nut­zung droht Spe­ku­la­ti­ons­steu­er. Erfah­ren Sie, wel­che Aus­nah­men gel­ten und wie Sie spa­ren können.

Eine Tren­nung bringt vie­le Ver­än­de­run­gen mit sich – oft auch in Bezug auf die gemein­sa­me Immo­bi­lie. Häu­fig zieht ein Part­ner aus, wäh­rend der ande­re im Haus woh­nen bleibt. Kommt es spä­ter zu einem Ver­kauf oder zur Über­tra­gung des Mit­ei­gen­tums­an­teils, kann dies steu­er­li­che Fol­gen haben.

Der Grund: Der steu­er­freie Ver­kauf einer Immo­bi­lie ist nur mög­lich, wenn die soge­nann­te Eigen­nut­zung vor­liegt. Das bedeu­tet, die Immo­bi­lie muss entweder

  • durch­ge­hend selbst bewohnt wor­den sein oder
  • im Ver­kaufs­jahr und in den bei­den Vor­jah­ren vom Eigen­tü­mer selbst genutzt wor­den sein.

Ist die­se Vor­aus­set­zung nicht erfüllt, droht die Spekulationssteuer.

Ein typi­sches Beispiel

Ein Jahr nach der Tren­nung ver­kauft der aus­ge­zo­ge­ne Ex-Mann sei­nen Anteil am Haus an sei­ne frü­he­re Ehe­frau. Da er seit dem Aus­zug nicht mehr selbst in der Immo­bi­lie gewohnt hat, erkennt das Finanz­amt die Eigen­nut­zung nicht mehr an. Die Fol­ge: Der Gewinn aus dem Ver­kauf ist steuerpflichtig.

Gibt es Ausnahmen?

In bestimm­ten Fäl­len kann eine Eigen­nut­zung auch dann aner­kannt wer­den, wenn ein Kind wei­ter­hin im Haus lebt und die­sem Eltern­teil steu­er­lich zuge­ord­net ist. Aller­dings ist dies an enge Vor­aus­set­zun­gen gebun­den und kei­nes­wegs auto­ma­tisch gegeben.

Urteil des Bundesfinanzhofs

Auch die Über­tra­gung einer Immo­bi­lie im Zuge einer Schei­dung kann steu­er­pflich­tig sein. Der Bun­des­fi­nanz­hof (Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/21) hat dies aus­drück­lich bestätigt.

Unser Tipp für Betroffene

Wer nach einer Tren­nung über den Ver­kauf oder die Über­tra­gung einer Immo­bi­lie nach­denkt, soll­te unbe­dingt recht­zei­tig steu­er­li­chen Rat ein­ho­len. Es gibt Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, mit denen sich die Spe­ku­la­ti­ons­steu­er ver­mei­den oder zumin­dest redu­zie­ren lässt. Gera­de im Ein­zel­fall kann das eine Erspar­nis von vie­len Tau­send Euro bedeuten.

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