
Deine Feier steuerlich absetzen? Unter bestimmten Bedingungen erkennt das Finanzamt einen beruflichen Bezug an. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.
Private Feier – und das Finanzamt beteiligt sich?
Kann eine private Feier steuerlich abgesetzt werden? Ja – unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Was auf den ersten Blick überraschend klingt, ist steuerrechtlich zulässig, wenn der Anlass beruflich veranlasst ist und die steuerlichen Kriterien erfüllt werden.
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer lohnt sich ein genauer Blick auf die Gästeliste. Denn auch bei vermeintlich privaten Festen kann ein beruflicher Bezug bestehen – etwa bei Einstands- oder Abschiedsfeiern, bei Netzwerkveranstaltungen oder sogar bei einem runden Geburtstag, wenn auch Kollegen, Geschäftspartner oder Mitarbeitende eingeladen sind.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmer feiert seinen 50. Geburtstag. Neben Freunden lädt er auch sein gesamtes Team und enge Geschäftspartner ein. Die Kosten belaufen sich auf 3.200 €. Da ein klarer beruflicher Bezug gegeben ist und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann er einen Teil der Ausgaben – rund 780 € – als Betriebsausgaben geltend machen. Das spart spürbar Steuern.
Worauf es ankommt
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Der berufliche Anlass muss klar und nachvollziehbar dokumentiert sein.
- Der Anteil beruflicher Gäste sollte mindestens 10 % betragen.
- Die Kosten müssen angemessen sein (in der Regel max. 110 € pro Person).
- Private und berufliche Anteile müssen deutlich getrennt werden.
Wichtige Nachweise für das Finanzamt
- Eine Gästeliste mit Zuordnung in private und berufliche Gäste.
- Eine kurze Anlassbeschreibung.
- Vollständige Belegsammlung sowie eine Aufstellung der Kosten.
Fazit
Mit guter Planung und sorgfältiger Dokumentation lässt sich auch bei privaten Feiern ein beruflicher Mehrwert steuerlich abbilden. Wer die Voraussetzungen kennt und erfüllt, kann das Finanzamt an den Kosten der Feier beteiligen.
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