Dei­ne Fei­er steu­er­lich abset­zen? Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen erkennt das Finanz­amt einen beruf­li­chen Bezug an. Wir zei­gen, wor­auf Sie ach­ten müssen.

Pri­va­te Fei­er – und das Finanz­amt betei­ligt sich?

Kann eine pri­va­te Fei­er steu­er­lich abge­setzt wer­den? Ja – unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ist das mög­lich. Was auf den ers­ten Blick über­ra­schend klingt, ist steu­er­recht­lich zuläs­sig, wenn der Anlass beruf­lich ver­an­lasst ist und die steu­er­li­chen Kri­te­ri­en erfüllt werden.

Gera­de für Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer lohnt sich ein genau­er Blick auf die Gäs­te­lis­te. Denn auch bei ver­meint­lich pri­va­ten Fes­ten kann ein beruf­li­cher Bezug bestehen – etwa bei Ein­stands- oder Abschieds­fei­ern, bei Netz­werk­ver­an­stal­tun­gen oder sogar bei einem run­den Geburts­tag, wenn auch Kol­le­gen, Geschäfts­part­ner oder Mit­ar­bei­ten­de ein­ge­la­den sind.

Ein Bei­spiel aus der Praxis

Ein Unter­neh­mer fei­ert sei­nen 50. Geburts­tag. Neben Freun­den lädt er auch sein gesam­tes Team und enge Geschäfts­part­ner ein. Die Kos­ten belau­fen sich auf 3.200 €. Da ein kla­rer beruf­li­cher Bezug gege­ben ist und die steu­er­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den, kann er einen Teil der Aus­ga­ben – rund 780 € – als Betriebs­aus­ga­ben gel­tend machen. Das spart spür­bar Steuern.

Wor­auf es ankommt

Damit das Finanz­amt die Kos­ten aner­kennt, soll­ten fol­gen­de Punk­te beach­tet werden:

  • Der beruf­li­che Anlass muss klar und nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert sein.
  • Der Anteil beruf­li­cher Gäs­te soll­te min­des­tens 10 % betragen.
  • Die Kos­ten müs­sen ange­mes­sen sein (in der Regel max. 110 € pro Person).
  • Pri­va­te und beruf­li­che Antei­le müs­sen deut­lich getrennt werden.

Wich­ti­ge Nach­wei­se für das Finanzamt

  • Eine Gäs­te­lis­te mit Zuord­nung in pri­va­te und beruf­li­che Gäste.
  • Eine kur­ze Anlass­be­schrei­bung.
  • Voll­stän­di­ge Beleg­samm­lung sowie eine Auf­stel­lung der Kosten.

Fazit

Mit guter Pla­nung und sorg­fäl­ti­ger Doku­men­ta­ti­on lässt sich auch bei pri­va­ten Fei­ern ein beruf­li­cher Mehr­wert steu­er­lich abbil­den. Wer die Vor­aus­set­zun­gen kennt und erfüllt, kann das Finanz­amt an den Kos­ten der Fei­er beteiligen.

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