
Handwerkerleistungen steuerlich optimal nutzen – RWTAX erläutert die wichtigsten Punkte
Viele Arbeiten rund um Haus oder Wohnung lassen sich steuerlich geltend machen und bieten eine direkte Entlastung Ihrer Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG ist ein oft unterschätztes, aber wirkungsvolles Instrument zur Reduzierung der Steuerlast.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten – einschließlich Fahrt-, Maschinen- und Verbrauchskosten – von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Die maximale Steuerersparnis beträgt 1.200 Euro pro Jahr.
Materialkosten sind allerdings nicht begünstigt und sollten deshalb eindeutig vom Lohnanteil getrennt ausgewiesen werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit das Finanzamt Handwerkerleistungen berücksichtigt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
➔ Die Arbeiten erfolgen in Ihrem Haushalt (Eigenheim oder Mietwohnung). ➔ Sie erhalten eine ordnungsgemäße, detaillierte Rechnung. ➔ Die Zahlung muss unbar erfolgen; Barzahlungen werden nicht anerkannt. ➔ Der Lohnanteil sollte klar und nachvollziehbar angegeben sein.
Welche Leistungen sind absetzbar?
Begünstigt sind zahlreiche Maßnahmen, darunter:
➔ Renovierungs- und Malerarbeiten ➔ Reparaturen an Heizung, Sanitär, Fenstern, Türen oder Elektroanlagen ➔ Wartungsarbeiten wie Schornsteinfeger oder Heizungsservice ➔ Modernisierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich
Zu den absetzbaren Arbeitskosten zählen auch Maschinenkosten, Fahrtkosten und verbrauchte Hilfsmittel, sofern diese gesondert ausgewiesen werden.
Energetische Sanierungen: zusätzliche Vorteile nach § 35c EStG
Energetische Maßnahmen ermöglichen eine noch umfassendere steuerliche Förderung. Dazu zählen beispielsweise:
➔ Dämmmaßnahmen ➔ Erneuerung der Heizungsanlage ➔ Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Besonders attraktiv: Im Gegensatz zu § 35a EStG können hier auch Materialkosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass keine steuerfreien Zuschüsse (z. B. KfW-Zuschüsse) genutzt werden. Ein reines KfW-Darlehen bleibt möglich.
Rechenbeispiel zur Veranschaulichung
Lohnkosten: 2.500 Euro Steuerermäßigung: 20 Prozent Ergebnis: 500 Euro Steuerersparnis
RWTAX unterstützt Sie bei der optimalen Nutzung Ihrer Steuervorteile
Welche Maßnahmen bei Ihnen absetzbar sind und wie Sie Rechnungen korrekt vorbereiten lassen sollten, erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch. RWTAX begleitet Sie verlässlich und vorausschauend bei allen steuerlichen Fragestellungen rund um Ihr Zuhause.
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