Hand­wer­kerleis­tun­gen steu­er­lich opti­mal nut­zen – RWTAX erläu­tert die wich­tigs­ten Punkte

Vie­le Arbei­ten rund um Haus oder Woh­nung las­sen sich steu­er­lich gel­tend machen und bie­ten eine direk­te Ent­las­tung Ihrer Ein­kom­men­steu­er. Die Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­kerleis­tun­gen nach § 35a EStG ist ein oft unter­schätz­tes, aber wir­kungs­vol­les Instru­ment zur Redu­zie­rung der Steuerlast.

Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

Sie kön­nen 20 Pro­zent der Arbeits­kos­ten – ein­schließ­lich Fahrt-, Maschi­nen- und Ver­brauchs­kos­ten – von Ihrer Ein­kom­men­steu­er abzie­hen. Die maxi­ma­le Steu­er­erspar­nis beträgt 1.200 Euro pro Jahr.

Mate­ri­al­kos­ten sind aller­dings nicht begüns­tigt und soll­ten des­halb ein­deu­tig vom Lohn­an­teil getrennt aus­ge­wie­sen werden.

Vor­aus­set­zun­gen für die steu­er­li­che Anerkennung

Damit das Finanz­amt Hand­wer­kerleis­tun­gen berück­sich­tigt, müs­sen fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sein:

➔ Die Arbei­ten erfol­gen in Ihrem Haus­halt (Eigen­heim oder Miet­woh­nung). ➔ Sie erhal­ten eine ord­nungs­ge­mä­ße, detail­lier­te Rech­nung. ➔ Die Zah­lung muss unbar erfol­gen; Bar­zah­lun­gen wer­den nicht aner­kannt. ➔ Der Lohn­an­teil soll­te klar und nach­voll­zieh­bar ange­ge­ben sein.

Wel­che Leis­tun­gen sind absetzbar?

Begüns­tigt sind zahl­rei­che Maß­nah­men, darunter:

➔ Reno­vie­rungs- und Maler­ar­bei­ten ➔ Repa­ra­tu­ren an Hei­zung, Sani­tär, Fens­tern, Türen oder Elek­tro­an­la­gen ➔ War­tungs­ar­bei­ten wie Schorn­stein­fe­ger oder Hei­zungs­ser­vice ➔ Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men im Innen- und Außenbereich

Zu den absetz­ba­ren Arbeits­kos­ten zäh­len auch Maschi­nen­kos­ten, Fahrt­kos­ten und ver­brauch­te Hilfs­mit­tel, sofern die­se geson­dert aus­ge­wie­sen werden.

Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen: zusätz­li­che Vor­tei­le nach § 35c EStG

Ener­ge­ti­sche Maß­nah­men ermög­li­chen eine noch umfas­sen­de­re steu­er­li­che För­de­rung. Dazu zäh­len beispielsweise:

➔ Dämm­maß­nah­men ➔ Erneue­rung der Hei­zungs­an­la­ge ➔ Maß­nah­men zur Nut­zung erneu­er­ba­rer Energien

Beson­ders attrak­tiv: Im Gegen­satz zu § 35a EStG kön­nen hier auch Mate­ri­al­kos­ten gel­tend gemacht wer­den. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass kei­ne steu­er­frei­en Zuschüs­se (z. B. KfW-Zuschüs­se) genutzt wer­den. Ein rei­nes KfW-Dar­le­hen bleibt möglich.

Rechen­bei­spiel zur Veranschaulichung

Lohn­kos­ten: 2.500 Euro Steu­er­ermä­ßi­gung: 20 Pro­zent Ergeb­nis: 500 Euro Steuerersparnis

RWTAX unter­stützt Sie bei der opti­ma­len Nut­zung Ihrer Steuervorteile

Wel­che Maß­nah­men bei Ihnen absetz­bar sind und wie Sie Rech­nun­gen kor­rekt vor­be­rei­ten las­sen soll­ten, erläu­tern wir Ihnen gern im per­sön­li­chen Gespräch. RWTAX beglei­tet Sie ver­läss­lich und vor­aus­schau­end bei allen steu­er­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen rund um Ihr Zuhause.

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