Kryp­to steu­er­frei ver­kau­fen – auch nach Sta­king oder Lending

Kryp­to steu­er­frei ver­kau­fen: Laut BMF-Schrei­ben vom 06.03.2025 bleibt die Hal­te­frist auch nach Sta­king oder Len­ding bei einem Jahr.

Wir erklä­ren die Vorteile.

Vie­le Anle­ge­rin­nen und Anle­ger fra­gen sich: Sind Kryp­to­wäh­run­gen auch nach Sta­king oder Len­ding steu­er­frei ver­käuf­lich? Lan­ge Zeit herrsch­te Unsi­cher­heit, ob sich die Spe­ku­la­ti­ons­frist – wie bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en – von einem Jahr auf zehn Jah­re verlängert.

Mit dem aktu­el­len BMF-Schrei­ben vom 06. März 2025 gibt es nun end­lich Klar­heit: Die Hal­te­frist bleibt bei einem Jahr. Das bedeu­tet, dass Sie Ihre Kryp­to­wäh­run­gen auch dann nach zwölf Mona­ten steu­er­frei ver­kau­fen kön­nen, wenn Sie die­se zwi­schen­durch gesta­ked oder ver­lie­hen haben.

Was bedeu­tet das konkret?

  • Sie kön­nen Ihre Coins nach einem Jahr steu­er­frei ver­äu­ßern – unab­hän­gig davon, ob sie zwi­schen­zeit­lich gesta­ked oder ver­lie­hen wurden.
  • Die Finanz­ver­wal­tung hat die­se Sicht­wei­se offi­zi­ell bestä­tigt – es besteht kein Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum mehr.

Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

  • Mehr Frei­heit: Nut­zen Sie Ihre Coins aktiv, etwa für Sta­king-Beloh­nun­gen oder Zin­sen beim Len­ding, ohne steu­er­li­che Nach­tei­le bei der Haltefrist.
  • Weni­ger Steu­er­last: Nach einer Hal­te­frist von zwölf Mona­ten bleibt der Ver­kaufs­ge­winn steuerfrei.
  • Mehr Klar­heit: Die Regeln sind nun ein­deu­tig – weni­ger Unsi­cher­heit bei der Steu­er­erklä­rung und im Kon­takt mit dem Finanzamt.

Kurz erklärt: Sta­king und Lending

  • Sta­king: Ihre Coins wer­den einem Netz­werk zur Ver­fü­gung gestellt, z. B. für die Vali­die­rung von Trans­ak­tio­nen. Dafür erhal­ten Sie eine Beloh­nung in Form zusätz­li­cher Coins.
  • Len­ding: Sie ver­lei­hen Ihre Kryp­to­wäh­run­gen an ande­re Markt­teil­neh­mer und erhal­ten dafür Zinsen.

Wich­tig zu wissen:

Die Erträ­ge aus Sta­king oder Len­ding selbst sind steu­er­pflich­tig. Der Ver­kauf der ursprüng­li­chen Coins bleibt jedoch nach Ablauf der ein­jäh­ri­gen Hal­te­frist steuerfrei.

Fazit

Das neue BMF-Schrei­ben bringt Anle­gern mehr Sicher­heit: Wer Kryp­to­wäh­run­gen ein Jahr lang hält, kann sie steu­er­frei ver­kau­fen – auch nach Sta­king oder Len­ding. Damit wird die Kryp­to-Besteue­rung ein­fa­cher, trans­pa­ren­ter und planbarer.

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