
Krypto steuerfrei verkaufen – auch nach Staking oder Lending
Krypto steuerfrei verkaufen: Laut BMF-Schreiben vom 06.03.2025 bleibt die Haltefrist auch nach Staking oder Lending bei einem Jahr.
Wir erklären die Vorteile.
Viele Anlegerinnen und Anleger fragen sich: Sind Kryptowährungen auch nach Staking oder Lending steuerfrei verkäuflich? Lange Zeit herrschte Unsicherheit, ob sich die Spekulationsfrist – wie bei vermieteten Immobilien – von einem Jahr auf zehn Jahre verlängert.
Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 06. März 2025 gibt es nun endlich Klarheit: Die Haltefrist bleibt bei einem Jahr. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kryptowährungen auch dann nach zwölf Monaten steuerfrei verkaufen können, wenn Sie diese zwischendurch gestaked oder verliehen haben.
Was bedeutet das konkret?
- Sie können Ihre Coins nach einem Jahr steuerfrei veräußern – unabhängig davon, ob sie zwischenzeitlich gestaked oder verliehen wurden.
- Die Finanzverwaltung hat diese Sichtweise offiziell bestätigt – es besteht kein Interpretationsspielraum mehr.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Mehr Freiheit: Nutzen Sie Ihre Coins aktiv, etwa für Staking-Belohnungen oder Zinsen beim Lending, ohne steuerliche Nachteile bei der Haltefrist.
- Weniger Steuerlast: Nach einer Haltefrist von zwölf Monaten bleibt der Verkaufsgewinn steuerfrei.
- Mehr Klarheit: Die Regeln sind nun eindeutig – weniger Unsicherheit bei der Steuererklärung und im Kontakt mit dem Finanzamt.
Kurz erklärt: Staking und Lending
- Staking: Ihre Coins werden einem Netzwerk zur Verfügung gestellt, z. B. für die Validierung von Transaktionen. Dafür erhalten Sie eine Belohnung in Form zusätzlicher Coins.
- Lending: Sie verleihen Ihre Kryptowährungen an andere Marktteilnehmer und erhalten dafür Zinsen.
Wichtig zu wissen:
Die Erträge aus Staking oder Lending selbst sind steuerpflichtig. Der Verkauf der ursprünglichen Coins bleibt jedoch nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei.
Fazit
Das neue BMF-Schreiben bringt Anlegern mehr Sicherheit: Wer Kryptowährungen ein Jahr lang hält, kann sie steuerfrei verkaufen – auch nach Staking oder Lending. Damit wird die Krypto-Besteuerung einfacher, transparenter und planbarer.
👉 Sie haben Fragen zur steuerlichen Behandlung Ihrer Kryptowährungen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell zu Ihrer Situation.
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