Unse­re Steuerfachthemen

Unse­re Steuer-
fachthemen

Unter­neh­mens- entwicklung

Wo sehen Sie sich selbst bzw. Ihr Unter­neh­men eigent­lich in 3-5 Jah­ren? Wel­che Erfolgs­fak­to­ren kön­nen bzw. wer­den eine gewich­ti­ge Rol­le spielen?

Wirt­schafts- und Vermögensberatung

Wie ist der jet­zi­ge Zustand Ihres Unter­neh­mens? Wo ste­hen Sie und wel­che Maß­nah­men müs­sen kurz und oder lang­fris­tig ergrif­fen werden?

Nach­fol­ge­pla­nung & Erbschaft

Wer sind Ihre Nach­fol­ger und was kann jetzt schon geplant und vor­be­rei­tet wer­den, um Ihr Unter­neh­men lang­fris­tig zu erhal­ten und weiterzuentwickeln.

Klas­si­sche Steuerberatung

Klas­si­sche The­men – digi­ta­le Umset­zung. Erfas­sen und Ver­glei­chen. Das Ergeb­nis Ihrer und unse­rer Arbeit in Zahlen.

Unter­neh­mens­ent­wick­lung

Wo sehen Sie sich selbst bzw. Ihr Unter­neh­men in 3-5 Jahren?

Wel­che ent­schei­den­den Fak­to­ren sind im Augen­blick maß­geb­lich, wel­che kön­nen oder wer­den in der Zukunft Ein­fluss neh­men? Zwei­fel­los kom­ple­xe Fra­ge­stel­lun­gen. Nur eine Visi­on und eine stra­te­gi­sche Pla­nung für die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung tra­gen dazu bei, die Zügel in der Hand zu behal­ten und Ihre Unter­neh­mung in eine sta­bi­le Zukunft zu führen.

Die Fra­ge, wel­che Rechts­form für Ihr Unter­neh­men die rich­ti­ge ist, hängt von einer Viel­zahl von Fak­to­ren ab. Neben steu­er­li­chen und finan­zi­el­len Gesichts­punk­ten spie­len in der Regel ins­be­son­de­re auch haf­tungs­tech­ni­sche und per­sön­li­che Über­le­gun­gen eine wich­ti­ge Rol­le. Unter Berück­sich­ti­gung Ihrer Res­sour­cen, Zie­le und Ihres Tätig­keits­fel­des erör­tern wir mit Ihnen die ver­schie­de­nen Rechts­form­op­tio­nen und beglei­ten Sie bei Bedarf auch bei einer even­tu­ell nöti­gen Umwandlung.

Die Grün­de für eine Umwand­lung des bestehen­den Unter­neh­mens kön­nen viel­fäl­ti­ger Natur sein. Oft­mals steht der Wunsch nach einer kla­ren Tren­nung zwi­schen Pri­vat- und Betriebs­ver­mö­gen im Vor­der­grund, ver­bun­den mit der ange­streb­ten Haf­tungs­be­schrän­kung. Dar­über hin­aus kön­nen eine Sen­kung der lau­fen­den Steu­er­be­las­tung oder die Vor­be­rei­tung einer Unter­neh­mens­nach­fol­ge eine Umwand­lung sinn­voll und teil­wei­se sogar erfor­der­lich machen.

Wir beleuch­ten für Sie die steu­er­li­chen und betriebs­wirt­schaft­li­chen Aspek­te ver­schie­de­ner Umwand­lungs­op­tio­nen und beglei­ten Sie bei Bedarf von der Pla­nung bis zur Umsetzung.

Durch die Imple­men­tie­rung einer Hol­ding­struk­tur kön­nen Unter­neh­mens­ge­win­ne teil­wei­se ledig­lich mit einem Steu­er­satz von 1,5 % besteu­ert wer­den, was Ihnen hel­fen kann, lang­fris­tig Ver­mö­gen auf­zu­bau­en. Zwar gehen mit einer Hol­ding­struk­tur in der Regel höhe­re Ver­wal­tungs­kos­ten ein­her, jedoch wer­den die­se durch die Steu­er­erspar­nis meist deut­lich überkompensiert.

Ob die Ein­füh­rung einer Hol­ding­struk­tur in Ihrem kon­kre­ten Fall eine sinn­vol­le Gestal­tungs­mög­lich­keit für einen steu­er­op­ti­mier­ten Ver­mö­gens­auf­bau dar­stellt, prü­fen wir für Sie und beglei­ten Sie bei Bedarf von der Pla­nung bis zur Umsetzung.

Die Nach­fol­ge­pla­nung stellt eine der größ­ten stra­te­gi­schen Her­aus­for­de­run­gen im Leben eines Unter­neh­mers dar. Nicht nur muss zunächst ein geeig­ne­ter Nach­fol­ger gefun­den wer­den, auch der Zeit­punkt und die Art der Nach­fol­ge müs­sen sorg­fäl­tig geplant werden.

Vor die­sem Hin­ter­grund ist es wich­tig, sich mög­lichst früh und inten­siv mit der eige­nen Nach­fol­ge aus­ein­an­der­zu­set­zen. Dabei unter­stüt­zen wir Sie, indem wir Ihnen ver­schie­de­ne Hand­lungs­op­tio­nen auf­zei­gen und Ihnen die jewei­li­gen steu­er­li­chen und wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen erläutern.
Mit Ben­no Rös­ler als Fach­be­ra­ter für Unter­neh­mens­nach­fol­ge (DStV e.V.) ent­wi­ckelt sein Team pas­sen­de Lösungs­vor­schlä­ge für Sie. Sie­he dazu auch: Nach­fol­ge­pla­nung & Erb­schaft.

Die Gesund­heits­bran­che in Deutsch­land sieht sich mit erheb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen kon­fron­tiert. Die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung mit einer zuneh­mend älte­ren Bevöl­ke­rung steht ins­be­son­de­re in den Heil­be­ru­fen und im Pfle­ge­be­reich einem Man­gel an Fach­kräf­ten gegen­über. Zusätz­lich zu die­sen Her­aus­for­de­run­gen wer­den die recht­li­chen, steu­er­li­chen und wirt­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen immer komplexer.

Mit Björn Rein­ke als Fach­be­ra­ter für das Gesund­heits­we­sen (DStV e.V.) ver­fügt sein Team über eine spe­zi­el­le Exper­ti­se in der Bera­tung von Heil­be­ru­fen in den unter­schied­lichs­ten Aus­übungs­for­men. In die­sen anspruchs­vol­len Zei­ten sind wir Ihr kom­pe­ten­ter Part­ner, der Ihnen zur Sei­te steht.

Wirt­schafts- und Vermögensberatung

Wie ist der jet­zi­ge Zustand Ihres Unter­neh­mens? Wo ste­hen Sie und wel­che Maß­nah­men müs­sen kurz- und oder lang­fris­tig ergrif­fen werden?

Nicht nur bezo­gen auf Ihre grund­sätz­li­chen Unter­neh­mens­zie­le ist die betriebs­wirt­schaft­li­che Bera­tung für Finan­zie­rungs- und Liqui­di­täts­the­men eine sinn­vol­le Ergän­zung zur Buch­hal­tung – nicht sel­ten bie­ten betriebs­wirt­schaft­li­che Ana­ly­sen min­des­tens so viel Opti­mie­rungs­po­ten­zi­al wie steu­er­li­che Faktoren.

Eine detail­lier­te Kos­ten­rech­nung kann Sie vor bösen Über­ra­schun­gen bewahren.

Sie deckt auf, wo in Ihrem Unter­neh­men wel­che Kos­ten ent­ste­hen und stellt somit ein wich­ti­ges Instru­ment für absatz­po­li­ti­sche und sor­ti­ments­spe­zi­fi­sche Fra­gen sowie zur inter­nen Kos­ten­kon­trol­le dar.

Ihre lau­fen­de Finanz­buch­hal­tung kön­nen wir um eine ent­spre­chen­de Kos­ten­rech­nung erwei­tern, um Ihnen so noch mehr Durch­blick in Ihrem Unter­neh­men zu verschaffen.

Mit einer monat­li­chen betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tung haben Sie den Über­blick über den Peri­oden­über­schuss und Abwei­chun­gen in den Kos­ten­ober­po­si­tio­nen. Im Rah­men eines quar­tals­wei­sen BWA-Reportings beleuch­ten wir mit Ihnen aus­führ­lich die für Sie rele­van­ten Unter­neh­mens­da­ten und -kenn­zah­len und stel­len die Ergeb­nis­se in einem Kurz­be­richt zusammen.

Auch im Nach­gang einer Unter­neh­mens­grün­dung oder -nach­fol­ge besteht oft­mals der Bedarf einer kon­ti­nu­ier­li­chen Beglei­tung über steu­er­li­che The­men hin­aus. Im Rah­men der quar­tals­wei­sen Ana­ly­se füh­ren wir auch eine Über­prü­fung der Ist- und Plan­wer­te einer Finan­zie­rung durch und stel­len damit für Sie und für Ban­ken eine hohe Trans­pa­renz her.

Ganz gleich, ob Sie eine Erwei­te­rung des Fuhr­parks in Ihrem Unter­neh­men oder den Kauf einer pri­va­ten Immo­bi­lie pla­nen, eine soli­de Finan­zie­rung bil­det die Grund­la­ge jeder grö­ße­ren Investition.

Auf Wunsch berei­ten wir Finan­zie­rungs­ge­sprä­che mit Ihnen vor und ste­hen bei Gesprä­chen mit der Bank an Ihrer Sei­te. Wir kön­nen erfor­der­li­che Geschäfts­pla­nun­gen und Ren­ta­bi­li­täts­rech­nun­gen für Sie erstel­len. Im Grün­dungs­pro­zess gehört das Erstel­len von Busi­ness­plä­nen eben­falls zu unse­rem Leistungsangebot.

Um das Ver­mö­gen zu ana­ly­sie­ren und zukünf­ti­ge Inves­ti­tio­nen zu über­prü­fen, kann sich die prä­zi­se Erfas­sung der Ist-Situa­ti­on im Rah­men einer Bestands­auf­nah­me lohnen.

Wir erstel­len für Sie eine pri­va­te Ver­mö­gens­bi­lanz und ana­ly­sie­ren Ihre Ver­mö­gens­struk­tur. Auf die­ser Grund­la­ge kön­nen geplan­te Inves­ti­tio­nen bewer­tet und die per­sön­li­che finan­zi­el­le Trag­kraft hin­sicht­lich der Auf­nah­me von Kre­di­ten genau beur­teilt werden.

Im Übri­gen erfül­len Sie durch eine Ver­mö­gens­bi­lanz die §18 KWG-Erfor­der­nis­se für eine Privatperson.

Der Ver­mö­gens­auf­bau mit Hil­fe von Sach­wer­ten wie Immo­bi­li­en und Wert­pa­pie­ren erfolgt in der Regel im Pri­vat­ver­mö­gen. Oft wird der alter­na­ti­ve Weg über die Grün­dung einer soge­nann­ten ver­mö­gens­ver­wal­ten­den GmbH oder GmbH & Co. KG über­se­hen. Sol­che Gesell­schaf­ten kön­nen als Anla­ge­ve­hi­kel die­nen und bie­ten poten­zi­el­le Steu­er­vor­tei­le sowie Steu­er­stun­dungs­ef­fek­te. Die Fra­ge nach der tat­säch­li­chen Eig­nung einer ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Gesell­schaft ist jedoch nicht pau­schal zu beant­wor­ten und hängt von ver­schie­de­nen wei­te­ren Fak­to­ren ab.

Unter Berück­sich­ti­gung Ihrer indi­vi­du­el­len Gesamt­si­tua­ti­on bespre­chen wir mit Ihnen die Vor- und Nach­tei­le einer ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Gesell­schaft für den Ver­mö­gens­auf­bau und unter­stüt­zen Sie im Umsetzungsprozess.

Nach­fol­ge­pla­nung & Erbschaft

Wer sind Ihre Nach­fol­ger und was kann jetzt schon vor­be­rei­tet wer­den, um Ihr Unter­neh­men lang­fris­tig zu erhal­ten und weiterzuentwickeln?

Wir gestal­ten mit Ihnen Lösun­gen für die Unter­neh­mens­nach­fol­ge bzw. die­Ver­mö­gens­über­ga­be, damit Sie jetzt plan­voll han­deln kön­nen, um spä­ter nicht nur reagie­ren zu müssen.

Wir unter­stüt­zen Sie in die­sem The­men­be­reich umfas­send mit unse­rem Leistungsangebot

  • Steu­er­li­che Gestal­tungs­be­ra­tung bei anste­hen­den Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen im pri­va­ten bzw. betrieb­li­chen Bereich
  • Alter­na­tiv­be­trach­tung von Schen­kung oder Erbschaft
  • Vor­aus­be­rech­nung steu­er­li­cher Aus­wir­kun­gen der Vermögensübertragung
  • Erstel­lung der Steuererklärungen

Beson­de­re Leistungen

  • Ana­ly­se der Vermögensübertragung
    Wir erstel­len zur Ermitt­lung ihrer genau­en Aus­gangs­si­tua­ti­on eine Ver­mö­gens­bi­lanz und ermit­teln die Aus­wir­kun­gen der gegen­wär­ti­gen Erb­fol­ge­si­tua­ti­on. Auf Basis Ihrer Ziel­vor­stel­lun­gen erar­bei­ten wir Gestal­tungs­vor­schlä­ge zur opti­mier­ten Vermögensübertragung.
  • Unter­stüt­zung bei der Testamentgestaltung
    Für die Tätig­keit als Tes­ta­ments­voll­stre­cker ist der Steu­er­be­ra­ter prä­de­sti­niert. Auf­grund oft­mals jah­re- oder jahr­zehn­te­lan­ger Zusam­men­ar­beit ist
    er mit den Belan­gen des Man­dan­ten bes­tens ver­traut. So kann er nicht nur den tes­ta­men­ta­ri­schen Wil­len des Erb­las­sers sichern, son­dern auch eine ord­nungs­ge­mä­ße Abwick­lung des Nach­las­ses sicherstellen.

Je frü­her Sie dafür sor­gen, dass Ihr Ver­mö­gen in die rich­ti­gen Hän­de gelangt, des­to ent­spann­ter kön­nen Sie in die Zukunft bli­cken. Auf Grund­la­ge Ihrer Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se ana­ly­sie­ren wir Ihre Situa­ti­on unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­li­chen Erb­fol­ge und erläu­tern Ihnen dabei auch die mög­li­chen erb­schaft­steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen. Im Anschluss zei­gen wir Ihnen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten auf, wie Sie durch die Errich­tung eines Tes­ta­ments oder Erb­ver­tra­ges, Ver­mächt­nis­se und Schen­kun­gen die Ver­mö­gens­über­tra­gung opti­mie­ren können.

Ins­be­son­de­re wenn es dar­um geht, umfang­rei­che Ver­mö­gen wei­ter­zu­ge­ben und zu ver­tei­len, bie­tet sich der Ein­satz eines Tes­ta­ments­voll­stre­ckers an. Er agiert dabei als Treu­hän­der des Erb­las­sers und soll sicher­stel­len, dass der Wil­le des Ver­stor­be­nen prä­zi­se gemäß den Anga­ben im Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag umge­setzt wird.

Mit Alex­an­der Wei­ßen­feld als Fach­be­ra­ter für Tes­ta­ments­voll­stre­ckung und Nach­lass­ver­wal­tung (DStV e.V.) steht Ihnen sein Team in allen Fra­gen rund um die­ses kom­ple­xe The­ma zur Sei­te. Sowohl bei der Vor­be­rei­tung Ihres Tes­ta­ments oder Erb­ver­tra­ges als auch bei der Abwick­lung von Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten unter­stüt­zen wir Sie gerne.

Klas­si­sche Steuerberatung

Digi­ta­le Buchhaltung

Buch­hal­tung bedeu­tet für uns nicht nur die blo­ße Erfül­lung der gesetz­li­chen Auf­zeich­nungs­pflich­ten. Viel­mehr stellt eine aus­sa­ge­kräf­ti­ge Buch­hal­tung die Grund­la­ge einer ziel­ori­en­tier­ten Unter­neh­mens­füh­rung dar.

Durch den digi­ta­len Belegaus­tausch spa­ren Sie Zeit, Papier und wir haben die Mög­lich­keit, Ihnen nahe­zu tag­ge­naue Aus­wer­tun­gen zu lie­fern. So haben Sie Ihre Finan­zen stets im Blick und blei­ben jeder­zeit handlungsfähig.

Steu­er­erklä­run­gen

Wir erstel­len Ihre pri­va­ten und betrieb­li­chen Steu­er­erklä­run­gen und über­neh­men die kom­plet­te Kor­re­spon­denz mit dem Finanz­amt. Anschlie­ßend prü­fen wir für Sie die ent­spre­chen­den Steu­er­be­schei­de und füh­ren gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Rechts­be­helfs­ver­fah­ren durch.

Jah­res­ab­schluss

Egal ob Bilanz oder Ein­nah­men- Über­schuss­rech­nung, der Jah­res­ab­schluss ist die Visi­ten­kar­te Ihres Unter­neh­mens. Mit einer guten Dar­stel­lung Ihrer Unter­neh­mens­si­tua­ti­on über­zeu­gen Sie bei einer ange­streb­ten Inves­ti­ti­on nicht nur Ihre Bank. Auch für die Pla­nung des nächs­ten Jah­res ist der Abschluss­be­richt die Basis.

Wir erklä­ren Ihnen die Fak­ten gern in einem per­sön­li­chen Gespräch und bespre­chen die Per­spek­ti­ven für die Zukunft.

Lohn­ab­rech­nung

Bei der Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung sowie bei sämt­li­chen anfal­len­den Mel­de- und Antrags­pflich­ten, soll­te man nichts dem Zufall über­las­sen. Bei der Abwick­lung von Löh­nen und Gehäl­tern muss es in einem Unter­neh­men rei­bungs­los zugehen.

Unse­re Task-Force Lohn besteht aus­schließ­lich aus spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ten Fach­kräf­ten, die durch regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dung in die­sem anspruchs­vol­len Tätig­keits­feld stets den Durch­blick behalten.

Bau­lohn

Bau­lohn ist nicht gleich Lohn. Die Bear­bei­tung von Bau­löh­nen erfor­dert spe­zi­fi­sche Fach­kennt­nis­se auf­grund der kom­ple­xen Natur die­ser Lohn­art. Hier muss man Erfah­rung haben und wis­sen, wann und in wel­chem Maße z. B. Leis­tung für wit­te­rungs­be­ding­te Belas­tun­gen, Leis­tung für die Belas­tun­gen durch häu­fig wech­seln­de Bau­stel­len, Lohn­aus­gleich für im Win­ter anfal­len­de Schlecht­wet­ter­zei­ten und tarif­li­che Beson­der­hei­ten greifen.

Unse­re Task-Force Bau­lohn hat jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­rung in die­sem Bereich.

Unse­re Steuerfachthemen

Unter­neh­mens­ent­wick­lung

Wo sehen Sie sich selbst bzw. Ihr Unter­neh­men eigent­lich in 3-5 Jah­ren? Wel­che Erfolgs­fak­to­ren kön­nen bzw. wer­den eine gewich­ti­ge Rol­le spielen?

Die Fra­ge, wel­che Rechts­form für Ihr Unter­neh­men die rich­ti­ge ist, hängt von einer Viel­zahl von Fak­to­ren ab. Neben steu­er­li­chen und finan­zi­el­len Gesichts­punk­ten spie­len in der Regel ins­be­son­de­re auch haf­tungs­tech­ni­sche und per­sön­li­che Über­le­gun­gen eine wich­ti­ge Rol­le. Unter Berück­sich­ti­gung Ihrer Res­sour­cen, Zie­le und Ihres Tätig­keits­fel­des erör­tern wir mit Ihnen die ver­schie­de­nen Rechts­form­op­tio­nen und beglei­ten Sie bei Bedarf auch bei einer even­tu­ell nöti­gen Umwandlung.

Die Grün­de für eine Umwand­lung des bestehen­den Unter­neh­mens kön­nen viel­fäl­ti­ger Natur sein. Oft­mals steht der Wunsch nach einer kla­ren Tren­nung zwi­schen Pri­vat- und Betriebs­ver­mö­gen im Vor­der­grund, ver­bun­den mit der ange­streb­ten Haf­tungs­be­schrän­kung. Dar­über hin­aus kön­nen eine Sen­kung der lau­fen­den Steu­er­be­las­tung oder die Vor­be­rei­tung einer Unter­neh­mens­nach­fol­ge eine Umwand­lung sinn­voll und teil­wei­se sogar erfor­der­lich machen.

Wir beleuch­ten für Sie die steu­er­li­chen und betriebs­wirt­schaft­li­chen Aspek­te ver­schie­de­ner Umwand­lungs­op­tio­nen und beglei­ten Sie bei Bedarf von der Pla­nung bis zur Umsetzung.

Durch die Imple­men­tie­rung einer Hol­ding­struk­tur kön­nen Unter­neh­mens­ge­win­ne teil­wei­se ledig­lich mit einem Steu­er­satz von 1,5 % besteu­ert wer­den, was Ihnen hel­fen kann, lang­fris­tig Ver­mö­gen auf­zu­bau­en. Zwar gehen mit einer Hol­ding­struk­tur in der Regel höhe­re Ver­wal­tungs­kos­ten ein­her, jedoch wer­den die­se durch die Steu­er­erspar­nis meist deut­lich überkompensiert.

Ob die Ein­füh­rung einer Hol­ding­struk­tur in Ihrem kon­kre­ten Fall eine sinn­vol­le Gestal­tungs­mög­lich­keit für einen steu­er­op­ti­mier­ten Ver­mö­gens­auf­bau dar­stellt, prü­fen wir für Sie und beglei­ten Sie bei Bedarf von der Pla­nung bis zur Umsetzung.

Die Nach­fol­ge­pla­nung stellt eine der größ­ten stra­te­gi­schen Her­aus­for­de­run­gen im Leben eines Unter­neh­mers dar. Nicht nur muss zunächst ein geeig­ne­ter Nach­fol­ger gefun­den wer­den, auch der Zeit­punkt und die Art der Nach­fol­ge müs­sen sorg­fäl­tig geplant werden.

Vor die­sem Hin­ter­grund ist es wich­tig, sich mög­lichst früh und inten­siv mit der eige­nen Nach­fol­ge aus­ein­an­der­zu­set­zen. Dabei unter­stüt­zen wir Sie, indem wir Ihnen ver­schie­de­ne Hand­lungs­op­tio­nen auf­zei­gen und Ihnen die jewei­li­gen steu­er­li­chen und wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen erläutern.
Mit Ben­no Rös­ler als Fach­be­ra­ter für Unter­neh­mens­nach­fol­ge (DStV e.V.) ent­wi­ckelt sein Team pas­sen­de Lösungs­vor­schlä­ge für Sie. Sie­he dazu auch: Nach­fol­ge­pla­nung & Erb­schaft.

Die Gesund­heits­bran­che in Deutsch­land sieht sich mit erheb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen kon­fron­tiert. Die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung mit einer zuneh­mend älte­ren Bevöl­ke­rung steht ins­be­son­de­re in den Heil­be­ru­fen und im Pfle­ge­be­reich einem Man­gel an Fach­kräf­ten gegen­über. Zusätz­lich zu die­sen Her­aus­for­de­run­gen wer­den die recht­li­chen, steu­er­li­chen und wirt­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen immer komplexer.

Mit Björn Rein­ke als Fach­be­ra­ter für das Gesund­heits­we­sen (DStV e.V.) ver­fügt sein Team über eine spe­zi­el­le Exper­ti­se in der Bera­tung von Heil­be­ru­fen in den unter­schied­lichs­ten Aus­übungs­for­men. In die­sen anspruchs­vol­len Zei­ten sind wir Ihr kom­pe­ten­ter Part­ner, der Ihnen zur Sei­te steht.

Wirt­schafts- und Vermögensberatung

Wie ist der jet­zi­ge Zustand Ihres Unter­neh­mens? Wo ste­hen Sie und wel­che Maß­nah­men müs­sen kurz- und oder lang­fris­tig ergrif­fen werden?

Eine detail­lier­te Kos­ten­rech­nung kann Sie vor bösen Über­ra­schun­gen bewahren.

Sie deckt auf, wo in Ihrem Unter­neh­men wel­che Kos­ten ent­ste­hen und stellt somit ein wich­ti­ges Instru­ment für absatz­po­li­ti­sche und sor­ti­ments­spe­zi­fi­sche Fra­gen sowie zur inter­nen Kos­ten­kon­trol­le dar.

Ihre lau­fen­de Finanz­buch­hal­tung kön­nen wir um eine ent­spre­chen­de Kos­ten­rech­nung erwei­tern, um Ihnen so noch mehr Durch­blick in Ihrem Unter­neh­men zu verschaffen.

Mit einer monat­li­chen betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tung haben Sie den Über­blick über den Peri­oden­über­schuss und Abwei­chun­gen in den Kos­ten­ober­po­si­tio­nen. Im Rah­men eines quar­tals­wei­sen BWA-Reportings beleuch­ten wir mit Ihnen aus­führ­lich die für Sie rele­van­ten Unter­neh­mens­da­ten und -kenn­zah­len und stel­len die Ergeb­nis­se in einem Kurz­be­richt zusammen.

Auch im Nach­gang einer Unter­neh­mens­grün­dung oder -nach­fol­ge besteht oft­mals der Bedarf einer kon­ti­nu­ier­li­chen Beglei­tung über steu­er­li­che The­men hin­aus. Im Rah­men der quar­tals­wei­sen Ana­ly­se füh­ren wir auch eine Über­prü­fung der Ist- und Plan­wer­te einer Finan­zie­rung durch und stel­len damit für Sie und für Ban­ken eine hohe Trans­pa­renz her.

Ganz gleich, ob Sie eine Erwei­te­rung des Fuhr­parks in Ihrem Unter­neh­men oder den Kauf einer pri­va­ten Immo­bi­lie pla­nen, eine soli­de Finan­zie­rung bil­det die Grund­la­ge jeder grö­ße­ren Investition.

Auf Wunsch berei­ten wir Finan­zie­rungs­ge­sprä­che mit Ihnen vor und ste­hen bei Gesprä­chen mit der Bank an Ihrer Sei­te. Wir kön­nen erfor­der­li­che Geschäfts­pla­nun­gen und Ren­ta­bi­li­täts­rech­nun­gen für Sie erstel­len. Im Grün­dungs­pro­zess gehört das Erstel­len von Busi­ness­plä­nen eben­falls zu unse­rem Leistungsangebot.

Um das Ver­mö­gen zu ana­ly­sie­ren und zukünf­ti­ge Inves­ti­tio­nen zu über­prü­fen, kann sich die prä­zi­se Erfas­sung der Ist-Situa­ti­on im Rah­men einer Bestands­auf­nah­me lohnen.

Wir erstel­len für Sie eine pri­va­te Ver­mö­gens­bi­lanz und ana­ly­sie­ren Ihre Ver­mö­gens­struk­tur. Auf die­ser Grund­la­ge kön­nen geplan­te Inves­ti­tio­nen bewer­tet und die per­sön­li­che finan­zi­el­le Trag­kraft hin­sicht­lich der Auf­nah­me von Kre­di­ten genau beur­teilt werden.

Im Übri­gen erfül­len Sie durch eine Ver­mö­gens­bi­lanz die §18 KWG-Erfor­der­nis­se für eine Privatperson.

Der Ver­mö­gens­auf­bau mit Hil­fe von Sach­wer­ten wie Immo­bi­li­en und Wert­pa­pie­ren erfolgt in der Regel im Pri­vat­ver­mö­gen. Oft wird der alter­na­ti­ve Weg über die Grün­dung einer soge­nann­ten ver­mö­gens­ver­wal­ten­den GmbH oder GmbH & Co. KG über­se­hen. Sol­che Gesell­schaf­ten kön­nen als Anla­ge­ve­hi­kel die­nen und bie­ten poten­zi­el­le Steu­er­vor­tei­le sowie Steu­er­stun­dungs­ef­fek­te. Die Fra­ge nach der tat­säch­li­chen Eig­nung einer ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Gesell­schaft ist jedoch nicht pau­schal zu beant­wor­ten und hängt von ver­schie­de­nen wei­te­ren Fak­to­ren ab.

Unter Berück­sich­ti­gung Ihrer indi­vi­du­el­len Gesamt­si­tua­ti­on bespre­chen wir mit Ihnen die Vor- und Nach­tei­le einer ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Gesell­schaft für den Ver­mö­gens­auf­bau und unter­stüt­zen Sie im Umsetzungsprozess.

Nach­fol­ge­pla­nung & Erbschaft

Wer sind Ihre Nach­fol­ger und was kann jetzt schon geplant und vor­be­rei­tet wer­den, um Ihr Unter­neh­men lang­fris­tig zu erhal­ten und weiterzuentwickeln?

Wir unter­stüt­zen Sie in die­sem The­men­be­reich umfas­send mit unse­rem Leistungsangebot

  • Steu­er­li­che Gestal­tungs­be­ra­tung bei anste­hen­den Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen im pri­va­ten bzw. betrieb­li­chen Bereich
  • Alter­na­tiv­be­trach­tung von Schen­kung oder Erbschaft
  • Vor­aus­be­rech­nung steu­er­li­cher Aus­wir­kun­gen der Vermögensübertragung
  • Erstel­lung der Steuererklärungen

Beson­de­re Leistungen

  • Ana­ly­se der Vermögensübertragung
    Wir erstel­len zur Ermitt­lung ihrer genau­en Aus­gangs­si­tua­ti­on eine Ver­mö­gens­bi­lanz und ermit­teln die Aus­wir­kun­gen der gegen­wär­ti­gen Erb­fol­ge­si­tua­ti­on. Auf Basis Ihrer Ziel­vor­stel­lun­gen erar­bei­ten wir Gestal­tungs­vor­schlä­ge zur opti­mier­ten Vermögensübertragung.
  • Unter­stüt­zung bei der Testamentgestaltung
    Für die Tätig­keit als Tes­ta­ments­voll­stre­cker ist der Steu­er­be­ra­ter prä­de­sti­niert. Auf­grund oft­mals jah­re- oder jahr­zehn­te­lan­ger Zusam­men­ar­beit ist
    er mit den Belan­gen des Man­dan­ten bes­tens ver­traut. So kann er nicht nur den tes­ta­men­ta­ri­schen Wil­len des Erb­las­sers sichern, son­dern auch eine ord­nungs­ge­mä­ße Abwick­lung des Nach­las­ses sicherstellen.

Je frü­her Sie dafür sor­gen, dass Ihr Ver­mö­gen in die rich­ti­gen Hän­de gelangt, des­to ent­spann­ter kön­nen Sie in die Zukunft bli­cken. Auf Grund­la­ge Ihrer Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se ana­ly­sie­ren wir Ihre Situa­ti­on unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­li­chen Erb­fol­ge und erläu­tern Ihnen dabei auch die mög­li­chen erb­schaft­steu­er­li­chen Kon­se­quen­zen. Im Anschluss zei­gen wir Ihnen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten auf, wie Sie durch die Errich­tung eines Tes­ta­ments oder Erb­ver­tra­ges, Ver­mächt­nis­se und Schen­kun­gen die Ver­mö­gens­über­tra­gung opti­mie­ren können.

Ins­be­son­de­re wenn es dar­um geht, umfang­rei­che Ver­mö­gen wei­ter­zu­ge­ben und zu ver­tei­len, bie­tet sich der Ein­satz eines Tes­ta­ments­voll­stre­ckers an. Er agiert dabei als Treu­hän­der des Erb­las­sers und soll sicher­stel­len, dass der Wil­le des Ver­stor­be­nen prä­zi­se gemäß den Anga­ben im Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag umge­setzt wird.

Mit Alex­an­der Wei­ßen­feld als Fach­be­ra­ter für Tes­ta­ments­voll­stre­ckung und Nach­lass­ver­wal­tung (DStV e.V.) steht Ihnen sein Team in allen Fra­gen rund um die­ses kom­ple­xe The­ma zur Sei­te. Sowohl bei der Vor­be­rei­tung Ihres Tes­ta­ments oder Erb­ver­tra­ges als auch bei der Abwick­lung von Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten unter­stüt­zen wir Sie gerne.

Klas­si­sche Steuerberatung

Digi­ta­le Buchhaltung

Buch­hal­tung bedeu­tet für uns nicht nur die blo­ße Erfül­lung der gesetz­li­chen Auf­zeich­nungs­pflich­ten. Viel­mehr stellt eine aus­sa­ge­kräf­ti­ge Buch­hal­tung die Grund­la­ge einer ziel­ori­en­tier­ten Unter­neh­mens­füh­rung dar.

Durch den digi­ta­len Belegaus­tausch spa­ren Sie Zeit, Papier und wir haben die Mög­lich­keit, Ihnen nahe­zu tag­ge­naue Aus­wer­tun­gen zu lie­fern. So haben Sie Ihre Finan­zen stets im Blick und blei­ben jeder­zeit handlungsfähig.

Steu­er­erklä­run­gen

Wir erstel­len Ihre pri­va­ten und betrieb­li­chen Steu­er­erklä­run­gen und über­neh­men die kom­plet­te Kor­re­spon­denz mit dem Finanz­amt. Anschlie­ßend prü­fen wir für Sie die ent­spre­chen­den Steu­er­be­schei­de und füh­ren gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Rechts­be­helfs­ver­fah­ren durch.

Jah­res­ab­schluss

Egal ob Bilanz oder Ein­nah­men- Über­schuss­rech­nung, der Jah­res­ab­schluss ist die Visi­ten­kar­te Ihres Unter­neh­mens. Mit einer guten Dar­stel­lung Ihrer Unter­neh­mens­si­tua­ti­on über­zeu­gen Sie bei einer ange­streb­ten Inves­ti­ti­on nicht nur Ihre Bank. Auch für die Pla­nung des nächs­ten Jah­res ist der Abschluss­be­richt die Basis.

Wir erklä­ren Ihnen die Fak­ten gern in einem per­sön­li­chen Gespräch und bespre­chen die Per­spek­ti­ven für die Zukunft.

Lohn­ab­rech­nung

Bei der Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung sowie bei sämt­li­chen anfal­len­den Mel­de- und Antrags­pflich­ten, soll­te man nichts dem Zufall über­las­sen. Bei der Abwick­lung von Löh­nen und Gehäl­tern muss es in einem Unter­neh­men rei­bungs­los zugehen.

Unse­re Task-Force Lohn besteht aus­schließ­lich aus spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ten Fach­kräf­ten, die durch regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dung in die­sem anspruchs­vol­len Tätig­keits­feld stets den Durch­blick behalten.

Bau­lohn

Bau­lohn ist nicht gleich Lohn. Die Bear­bei­tung von Bau­löh­nen erfor­dert spe­zi­fi­sche Fach­kennt­nis­se auf­grund der kom­ple­xen Natur die­ser Lohn­art. Hier muss man Erfah­rung haben und wis­sen, wann und in wel­chem Maße z. B. Leis­tung für wit­te­rungs­be­ding­te Belas­tun­gen, Leis­tung für die Belas­tun­gen durch häu­fig wech­seln­de Bau­stel­len, Lohn­aus­gleich für im Win­ter anfal­len­de Schlecht­wet­ter­zei­ten und tarif­li­che Beson­der­hei­ten greifen.

Unse­re Task-Force Bau­lohn hat jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­rung in die­sem Bereich.