Wel­che Struk­tur die bes­se­re Wahl ist – und war­um die Ent­schei­dung weit­rei­chen­de steu­er­li­che Fol­gen hat

Der Ver­kauf eines Unter­neh­mens ist nicht nur eine stra­te­gi­sche, son­dern vor allem eine steu­er­li­che Wei­chen­stel­lung. Die Ent­schei­dung zwi­schen Share Deal und Asset Deal beein­flusst unmit­tel­bar die Steu­er­be­las­tung, die Haf­tungs­struk­tur und den tat­säch­li­chen Nettoerlös.

Share Deal

Beim Share Deal wer­den Gesell­schafts­an­tei­le über­tra­gen. Das Unter­neh­men bleibt recht­lich bestehen, Ver­trä­ge und Mit­ar­bei­ter lau­fen grund­sätz­lich unver­än­dert weiter.

Für Ver­käu­fer – ins­be­son­de­re bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten – kann die­se Struk­tur steu­er­lich attrak­tiv sein. Käu­fer über­neh­men jedoch auch bestehen­de Risi­ken und prü­fen daher beson­ders intensiv.

Asset Deal

Beim Asset Deal wer­den ein­zel­ne Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de ver­kauft. Der Käu­fer kann gezielt aus­wäh­len, wel­che Assets er übernimmt.

Für Ver­käu­fer kann dies steu­er­lich ungüns­ti­ger sein, da stil­le Reser­ven auf­ge­deckt wer­den und es unter Umstän­den zu einer mehr­fa­chen steu­er­li­chen Belas­tung kommt.

War­um die Struk­tur so ent­schei­dend ist

  • Die Wahl wirkt sich aus auf:
  • Ein­kom­men- bzw. Körperschaftsteuer
  • Gewer­be­steu­er
  • Grund­er­werb­steu­er
  • Haf­tungs­fra­gen
  • Mit­ar­bei­ter­über­nah­me
  • Ver­trags­struk­tu­ren

Je nach Aus­gangs­si­tua­ti­on kön­nen sich erheb­li­che Unter­schie­de im Ver­kaufs­er­lös ergeben.

Früh­zei­tig gestal­ten statt spä­ter reagieren

Ein opti­mal struk­tu­rier­ter Unter­neh­mens­ver­kauf beginnt nicht mit dem Kauf­ver­trag, son­dern mit einer recht­zei­ti­gen steu­er­li­chen und recht­li­chen Vor­be­rei­tung. Wer früh­zei­tig plant, sichert Gestal­tungs­spiel­räu­me – und maxi­miert den wirt­schaft­li­chen Erfolg des Ver­kaufs. Wenn Sie einen Ver­kauf oder eine Nach­fol­ge pla­nen, soll­te die Struk­tur­fra­ge am Anfang ste­hen – nicht am Ende.

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