
Mega-Trend Workation: Arbeiten, wo andere Urlaub machen – aber was bedeutet das steuerlich?
Mega-Trend Workation: Arbeiten, wo andere Urlaub machen – aber was bedeutet das steuerlich?
Hier ist unsere Workation-Steuer-Checkliste für Angestellte.
Workation klingt nach einem Traum: morgens Zoom-Call, nachmittags Strand. Doch die Realität kann steuerlich komplizierter sein, als man denkt.
➔ Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Steuerpflicht im Ausland
- Bis zu 183 Tage im Ausland = in der Regel weiterhin deutsche Steuerpflicht.
- Mehr als 183 Tage = das Aufenthaltsland kann Einkommensteuer verlangen.
- Die 183-Tage-Regel gilt nur, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht.
- Ohne DBA: Steuerpflicht im Ausland schon ab Tag 1.
Sozialversicherung
- Innerhalb EU/EWR/Schweiz: weiter in Deutschland versichert, aber A1-Bescheinigung nötig (vom Arbeitgeber zu beantragen).
- In Drittstaaten (z. B. Bali, Thailand): möglich, dass Sie sich im Zielland neu versichern müssen.
Unsere Praxistipps:
- Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Reisetage genau zählen
- A1-Bescheinigung beantragen
- DBA prüfen
- Dokumente bereithalten: A1, Einsatz-/Reiseplan, HR-Kontakte
➔ Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer geplanten Workation haben.
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