Steu­ern spa­ren beim Grün­den – die Rechts­form macht den Unterschied

Steu­ern spa­ren beim Grün­den – die Rechts­form macht den Unterschied

Die Wahl der Rechts­form ist eine der wich­tigs­ten Ent­schei­dun­gen bei der Unter­neh­mens­grün­dung. Sie beein­flusst nicht nur Haf­tung und Außen­wir­kung, son­dern auch die steu­er­li­che Belastung.

GmbH:

Sinn­voll, wenn Sie Ihre Haf­tung begren­zen und Gewin­ne über­wie­gend im Unter­neh­men belas­sen möch­ten. Beach­ten Sie jedoch: Aus­schüt­tun­gen an Sie pri­vat wer­den zusätz­lich besteu­ert. Auch die Buch­hal­tung ist auf­wen­di­ger – mit Bilanz, Jah­res­ab­schluss und Veröffentlichungspflichten.

Ein­zel­un­ter­neh­men oder GbR:

Der Ein­stieg ist ein­fach und mit weni­gen For­ma­li­tä­ten ver­bun­den. Ein Vor­teil: Anfangs­ver­lus­te kön­nen direkt mit Ihrem pri­va­ten Ein­kom­men ver­rech­net wer­den – das redu­ziert Ihre Steu­er­last in der Start­pha­se. Die Buch­füh­rung kann hier meist ein­nah­men­über­schuss­ba­siert (EÜR) erfol­gen – also deut­lich ein­fa­cher und kostengünstiger.

UG („Mini-GmbH“):

Klingt zunächst attrak­tiv, bringt jedoch Ein­schrän­kun­gen mit sich. Die Steu­er­be­las­tung ent­spricht der einer GmbH, zusätz­lich besteht eine Pflicht zur Rück­la­gen­bil­dung. Auch der buch­hal­te­ri­sche Auf­wand ist nahe­zu iden­tisch mit dem einer GmbH – bei oft gerin­ge­rer Außenwirkung.

Fazit:

Pri­vat pro­fi­tie­ren Sie anfangs oft von einem nied­ri­gen Steu­er­satz – die­ser steigt mit wach­sen­dem Ein­kom­men jedoch schnell auf bis zu 45 %. Die GmbH bleibt dage­gen kon­stant bei rund 30 %. Wer von Beginn an auf Wachs­tum, Struk­tur und Pro­fes­sio­na­li­tät setzt, ist mit der GmbH meist auch orga­ni­sa­to­risch bes­ser aufgestellt.

Unser Tipp:

Las­sen Sie sich vor der Grün­dung steu­er­lich bera­ten. Eine stra­te­gisch gewähl­te Rechts­form kann lang­fris­tig Steu­ern spa­ren, Haf­tungs­ri­si­ken redu­zie­ren und die Wei­chen für Ihr Unter­neh­mens­wachs­tum stellen.

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